Mobile Physiotherapie Hausbesuche Preise

Physiotherapie Hausbesuche für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

 

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Wir verzichten bewusst auf Praxisräumlichkeiten.

 

Als Privatpraxis für mobile Physiotherapie in München bieten wir Ihnen Behandlungen in Form von Hausbesuchen an. Die dabei eingesparten Mietkosten kommen Ihnen bei unserem Preisangebot zu Gute und finanzieren die Anfahrtskosten unserer erfahrenen, staatlich geprüften Physiotherapeuten.

 

 

 


Physiotherapie Preise und Dauer

Im Gegensatz zu den oft gebräuchlichen Preisen pro Heilmittel, haben wir uns für feste Preise pro Behandlungsstunde entschieden. 

  • MIT Rezept berechnen wir für 1 volle Stunde Behandlung 110,-€.
  • OHNE Rezept kostet 1 Stunde Physiotherapie 117,70€.

 

 

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Zahlt die Krankenkasse für Hausbesuche?

Private Krankenkasse und  Beihilfestellen

Physiotherapie Hausbesuche sind mit einem Privatrezept, sowie als Beihilfeberechtigter problemlos möglich.

  • Der Hausbesuch muss NICHT explizit auf dem Rezept verordnet sein.
  • Rezept und Rechnung können wie gewohnt bei Ihrer Krankenkasse zur tarifabhängigen Abrechnung eingereicht werden.

gesetzliche Krankenversicherung

Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patienten sind bei Eigenübernahme der Behandlungskosten möglich.

  • Ohne eigene Praxisräume erhalten wir keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen und dürfen Ihre Rezepte leider nicht abrechnen (selbst bei ärztlich verordneten Hausbesuchen).

 


Welche Kosten bekommt man von der Krankenkasse erstattet?

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Bitte beachten Sie:

  • In Abhängigkeit von Ihrem gewählten Versicherungstarif ist es möglich, dass Ihnen ein Eigenanteil an den Behandlungskosten entsteht, den Ihre Krankenkasse nicht übernimmt und der von Ihnen persönlich beglichen werden muss.
    • Eine nachträgliche Anpassung des vereinbarten Behandlungshonorars an eine davon abweichende Kostenerstattung der Krankenkasse ist ausgeschlossen.
  • Verbindliche Auskunft über die Erstattungshöhe können und dürfen wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht geben.
    • Dies liegt u.a. an den vielfältigen Tarifoptionen der verschiedenen Krankenkassen. 
    • Ebenso führt jede Versicherungsgesellschaft ein eigenes Verzeichnis und Abrechnungsmodell für physiotherapeutische Maßnahmen.

Zur Beantragung Ihrer tarifabhängigen Kostenerstattung erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung:

  • Nach Ihrem letzten Termin senden wir Ihnen eine Rechnung zu, die Sie wie gewohnt bei Ihrer Privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. 
    • Darin enthalten ist eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Heilmittel mit unserer Physiotherapie Preisliste und dem Datum der Behandlung.
    • Wir richten uns dabei nach dem bereits vor Therapiebeginn erstellten Kostenvoranschlag und der Honorarvereinbarung, die beim ersten Behandlungstermin gegenseitig unterzeichnet wird.

Weitere Informationen zum Thema Kostenerstattung oder der individuellen Vertragsgestaltung zwischen Privatpatient und Leistungserbringer finden Sie unter: www.privatpreise.de

 


Wie hoch ist der Eigenanteil an Den Behandlungskosten?

Wie gesagt hängt es von Ihrem individuellen privaten Versicherungstarif ab, ob Ihnen ein Eigenanteil an den Behandlungskosten entsteht.

  • Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie im Vorfeld des ersten Termins bei Ihrer Krankenversicherung die Erstattungshöhe für die verordneten Heilmittel erfragen und mit unserem Preisangebot vergleichen.  

Wie wird ein Hausbesuch berechnet?

  • Auf Grundlage von 1 Behandlungsstunde ermitteln wir, welche Behandlungen innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden sollen und möglich sind.
  • Je nachdem was Ihnen verschrieben wurde, passen wir die Einzelpreise der Heilmittel anschließend so an, dass unser Festpreis eingehalten werden kann.

Sollte sich dabei zeigen, dass eine Verlängerung der Behandlungszeit im Einzelfall vorteilhafter für Sie ist, werden wir Sie darauf hinweisen und eine alternative Termingestaltung vorschlagen.

  • Dies kann insbesondere bei besonders umfangreichen Verordnungen oder zur Einhaltung der Richtlinien der Beihilfestellen nötig werden.

Einen entsprechenden Kostenvoranschlag senden wir Ihnen vor Behandlungsbeginn zu.

 

 

Honorarvereinbarung bei Mobiler Physiotherapie und Krankengymnastik

Entsprechend der Empfehlung der Physiotherapieverbände wird vor Beginn der Hausbesuche eine schriftliche  Honorarvereinbarung zwischen Ihnen als Patient/in und Brune-Physiobesuch als Leistungserbringer geschlossen.

 

Seit Inkrafttreten der Datenschutzverordnung ist darüber hinaus eine zusätzliche schriftliche Einwilligung

erforderlich, um patientenbezogene Daten (z.B.: Name, Adresse, Rezeptinhalt) erfassen zu dürfen. 

 

Zum Inhalt der Honorarvereinbarung, der Datenerfassungseinwilligung und dem Datenschutzaushang gelangen

Sie hier: Organisatorisches

 

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